Definitionen


Menschen, die physisch weiblich sind, aber ein männliches Identitätsgeschlecht haben, werden in der Regel als Frau-zu-Mann-Transsexuelle oder Transmänner bezeichnet; Menschen, die physisch männlich sind, aber ein weibliches Identitätsgeschlecht haben, bezeichnet man entsprechend als Mann-zu-Frau-Transsexuelle oder Transfrauen. Einige von Transsexualität betroffene Menschen lehnen die Begriffe Mann-zu-Frau und Frau-zu-Mann sowie Transfrau oder Transmann jedoch ab, da diese Wortschöpfungen ihrer Meinung nach die eigentliche, angeborene Geschlechtsidentität nicht als geschlechtsbestimmend respektierten. Außerdem implizierten die Begriffe Mann-zu-Frau und Frau-zu-Mann, dass eine Änderung körperlicher Merkmale oder eine Änderung des Rollenverhaltens bereits eine Geschlechtsangleichung ermögliche. Da die Geschlechtsidentität ihrer Ansicht nach nicht änderbar ist, welches auch der Grund für körperliche Veränderungen und Änderungen des Rollenverhaltens ist, seien, so die Kritiker, die Begriffe Mann-zu-Frau und Frau-zu-Mann falsch. Transsexuelle Menschen mit medizinischer oder juristischer Geschlechtsanpassung bezeichnen sich oft nicht mehr als transsexuell, sondern entweder als Mann mit transsexueller Vergangenheit bzw. als Frau mit transsexueller Vergangenheit oder einfach als Mann bzw. Frau.







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