Schweiz
Auch in der Schweiz gibt es kein spezielles Transsexuellengesetz. Nach der Rechtsprechung können jedoch auf gerichtlichen Antrag nach einer Geschlechtsanpassung Vorname und Geschlechtsangabe in den Zivilstandsregistern „berichtigt“ werden. Die Berichtigung darf gemäß Bundesgericht nicht dazu führen, dass eine Ehe von Amtes wegen aufgelöst wird. Das Zürcher Obergericht entschied im ersten Quartal 2011, dass ein operativer Eingriff als Voraussetzung zur Personenstandsangleichung und Vornamensänderung die Persönlichkeitsrechte verletze.
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