Deutschland
In Deutschland legt das Transsexuellengesetz (TSG) eine Reihe von Voraussetzungen fest, wonach Transsexuelle eine Änderung des Vornamens oder des Personenstands beantragen können. Grundsätzlich wird zwischen der Änderung des Vornamens („kleinen Lösung“) und der Änderung des Personenstandes („große Lösung“) unterschieden. Die Verfahren finden vor den zuständigen Amtsgerichten statt. Prozesskostenhilfe kann auf Antrag gewährt werden.
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